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Offshore-Rettung

Ansprechpartner

Herr
Florian Schulz
Leitung Rettungsdienst

Tel: 04221 98 42 940
Fax: 04221 98 42 958
E-Mail:
florian.schulz(at)drk-delmenhorst.de

Annenheider Straße 245 a
27755 Delmenhorst

Der Bereich der Offshorerettung ist facettenreich und die Begrifflichkeit nicht näher definiert. Unter anderem könnte man folgende Bereiche darunter verstehen

  • notfallmedizinische Versorgung der Offshore(wind)industrie;
  • notfallmedizinische Versorgung der Öl- und Gasindustrie;
  • notfallmedizinische Versorgung in der Schifffahrt;
  • technische Rettung aus Industriebauten auf dem Wasser;
  • hubschraubergestützte Wasserrettung.

Weiterhin werden dieser Begrifflichkeit auch folgende Bereiche zugeordnet:

  • notfallmedizinische Versorgung auf vorgelagerten Inseln und Halligen, auch unter Einsatz der Winde;
  • Windenrettung an Steilküsten und anderen geografisch schlecht erreichbaren Regionen

Je nach Jahreszeit und Projektphasen schwankt die Anzahl der im Bereich OWE Tätigen zwischen wenigen Hundert bis zu einigen Tausend, was sich in stark schwankenden medizinischen Versorgungszahlen zeigt [1]. Das Wetter und die Geografie, mit teilweise > 100 km außerhalb des Festlands (in der ausschließlichen Wirtschaftszone) liegenden Windparks, bedingen zum Teil lange Anflug‑/Transportzeiten [2] und erfordern eine gewisse Autarkie, um auch offshore eine möglichst leitlinienkonforme Notfallversorgung sicherzustellen.

Telemedizin

Der Einsatz der EH-WE und NFS erfolgt unter telemedizinischer, ärztlicher Delegation. Hierdurch wird zum einen der Ersthelfer entlastet und erforderliche Maßnahmen können frühzeitig angeleitet oder korrigiert werden. Weiterhin wird z. B. eine frühzeitige Schmerztherapie auch durch EH-WE ermöglicht, wenn alle erforderlichen Strukturen (auch arbeitgeberseitig) und Ausbildungen des Personals erfolgt sind. Durch die NFS kann eine leitliniengerechte Therapie für die allermeisten Krankheitsbilder und Verletzungsmuster begonnen werden. Inzwischen wird von der DGUV auch für den Bereich OWE eine Infrastruktur entsprechend der S1-Leitline Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin - Strukturempfehlung verlangt.

Rettungdienstfachpersonal

Je nach durchgeführten Arbeiten und generell ab einer bestimmten Personenanzahl, wird von der DGUV Rettungsdienstfachpersonal gefordert (siehe Abb. 1). Dieses kann neben dem Einsatz bei akuten Notfällen mittels telemedizinischer Anbindung und nach Standard Operation Procedure (SOP) auch die medizinische Grundversorgung in den Windparks und auf Crewschiffen sicherstellen (Abb. 2). Ein Großteil der medizinischen Ereignisse kann dem hausärztlichen Spektrum zugeordnet werden [1]. Optimalerweise werden hierfür Notfallsanitäter*innen (NFS) eingesetzt, die zusätzlich auch für die speziellen Erfordernisse der sicheren Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) trainiert sind [4]. Zur Höhenrettung sowie für den Bereich Rettung aus Windkraftanlagen.

Rettung per Schiff

Die üblichen Aufgaben der Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sollen hier nicht weiter beleuchtet werden. Durch taktische Erschwernisse kann jedoch auch im Windpark eine primäre Rettung per Schiff erforderlich werden. So sind Windenoperationen an Windenergieanlagen in der fliegerischen Nacht durch die Regularien des Luftfahrtbundesamts untersagt und Patienten müssen ggf. erst per Schiff aus dem Windpark gebracht und dann an den ORTH übergeben werden. Der komplette Transport per Schiff an das Festland stellt bei notarztpflichtigen Patienten die absolute Ausnahme dar.

Offshorerettungshubschrauber

Die ORTH stellen in der Regel das Einsatzmittel der Wahl dar und sind durchgehend verfügbar. Sie sind dabei Werksrettungsdienst der Windindustrie und nicht Teil des regulären Rettungsdiensts, fliegen jedoch auch subsidiär Einsätze, wenn keine anderen geeigneten Einsatzmittel verfügbar sind. Die Disposition eines ORTH wird offshore nicht nur durch die Erfordernis der physischen Anwesenheit des Notarztes/der Notärztin gerechtfertigt, sondern auch durch die bereits genannten geografischen Gegebenheiten mit mehrstündigen An‑/Abfahrten per Schiff [7]. Neben besonderen flugtechnischen Anforderungen (u. a. Nacht- und Überwasserflug, Windeneinsatz) sind diese medizinisch über die DIN EN 13718‑1 und DIN EN 13718‑2 hinausgehend ausgerüstet. So ist auch Equipment zur Höhen- und Wasserrettung verlastet, was ein Abwägen zwischen Größe und Landefähigkeit in den küstennahen Krankenhäusern erforderlich macht. Die Besatzung des Rettungshubschraubers besteht obligat aus:

  • 2 Pilot*innen, davon ein Pilot in Command;
  • 1 Hoist Operator (HHO) zum Bedienen der Rettungswinde;
  • 1 Notarzt/Notärztin mit u. a. zusätzlicher Höhenrettungsqualifikation (SRHT)
  • 1 Notfallsanitäter*in mit Qualifikation in Höhenrettung (SRHT) und Wasserrettung.

 

Textquelle: Notfall+Rettungsmedizin Ausgabe 03/2023 (Verlag: Springer Medizin)